Mosella Domus Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mosella Domus S.à r.l.-S (nachfolgend „Makler“ genannt) und ihren Kunden (Auftraggeber). Sie gelten insbesondere für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien (Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung).


2. Vertragsgegenstand

Der Makler verpflichtet sich, den Auftraggeber über verfügbare Immobilien zu informieren oder für dessen Immobilie Interessenten zu suchen. Die Angebote des Maklers basieren auf den uns erteilten Auskünften der Eigentümer oder Dritter.

3. Haftungsausschluss

Alle Angaben zu den Immobilien (z.B. Größe, Baujahr, Zustand, Energieausweis) beruhen auf Informationen, die uns von den Eigentümern oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt Mosella Domus keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.


4. Provision (Courtage)

Der Anspruch auf die Maklerprovision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch Mosella Domus ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt (notarielle Beurkundung oder Mietvertragsunterzeichnung).

  • Bei Verkauf: Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die übliche Maklerprovision 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (TVA). Die Provision ist am Tag der notariellen Beurkundung fällig.
  • Bei Vermietung: Die Provision richtet sich nach den marktüblichen Sätzen (in der Regel eine Monatsmiete zzgl. MwSt.) und ist bei Vertragsabschluss fällig.

5. Vertraulichkeit

Alle durch den Makler übermittelten Informationen und Unterlagen zu Objekten sind vertraulich zu behandeln und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist untersagt. Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Vertrag mit dem Dritten zustande, haftet der Auftraggeber für die entgangene Provision.


6. Identifizierungspflicht (Geldwäschegesetz)

Gemäß den luxemburgischen Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche ist der Makler verpflichtet, die Identität seiner Kunden (Käufer und Verkäufer) vor Begründung einer Geschäftsbeziehung festzustellen. Kunden sind verpflichtet, dem Makler die notwendigen Informationen und Dokumente (z.B. Personalausweis) zur Verfügung zu stellen.


7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luxemburg.

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