Geldwäscheprävention (AML) & Identifizierung
Als Immobilienmakler in Luxemburg unterliegt Mosella Domus S.à r.l.-S den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. November 2004 (in der jeweils gültigen Fassung) zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).
Gesetzliche Verpflichtung
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität unserer Kunden (Sowohl Verkäufer als auch Käufer/Mieter) vor Begründung einer Geschäftsbeziehung eindeutig festzustellen und zu überprüfen. Dies dient der Sicherheit und Transparenz im Immobilienverkehr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne diese Dokumente nicht für Sie tätig werden dürfen.
Für Privatpersonen
Um Ihrer Identifizierungspflicht nachzukommen, bitten wir Sie um Vorlage folgender Dokumente (im Original oder als beglaubigte Kopie):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Adressnachweis (nicht älter als 3 Monate), z.B. Wohnsitzbescheinigung oder Versorgerrechnung (Strom/Gas/Wasser), falls die aktuelle Adresse nicht auf dem Ausweis steht.
Für Unternehmen / Juristische Personen
Bei Firmen benötigen wir zusätzlich Unterlagen zur Klärung der Eigentümerstruktur:
- Handelsregisterauszug (RCS-Auszug), nicht älter als 3 Monate.
- Satzung (Statuten) der Gesellschaft.
- Identifikationsnachweise (Ausweis) des/der Geschäftsführer.
- Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners), d.h. der natürlichen Personen, die mehr als 25% der Anteile halten (RBE-Auszug).